Freitag, 4. Dezember 2009

Der Auftrag





Zumindest in Hessen wird es jetzt ernst, man könnte auch sagen privat.

Hessische Lehrer müssen in nächster Zeit mit Besuch bei sich zu Hause rechnen.
Es kommt der Beauftragte des Hessischen Datenschutzbeauftragten! Und der hat natürlich einen Auftrag, das kann man sich denken.
Der Beauftragte des Beauftragten will nämlich an deinen PC, möchte sich mal in Ruhe umschauen, was du da so alles auf der Festplatte hast und ob das auch in Ordnung ist.
Denn du hast ja sicherlich schon einmal eine Klassenliste erstellt, am Ende sogar eine Mailingliste oder Ähnliches, du Schlimmer!
So, und dann bist du dran. Da hilft kein Jammern und kein Zetern. Es hilft auch nichts, wenn du nicht zu Hause bist, armseliger hessischer Lehrer, denn auch alle deine erwachsenen Mitbewohner müssen dem Beauftragten des Beauftragten zu Willen sein, denn du, ja du selbst hast freiwillig deinem Schulleiter in vorauseilendem Gehorsam diese "Zusicherung" unterschrieben:
Ich sichere zu, dem Hessischen Datenschutzbeauftragten die Wahrnehmung der Kontrollaufgaben in meinem häuslichen Bereich zu ermöglichen. Ich verpflichte mich, dem/der Beauftragten des HDSB nach vorheriger Terminvereinbarung Zugang zu der häuslichen Arbeitsstätte zu gewähren, um die Einhaltung der gebotenen Maßnahmen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des Datenschutzes zu überprüfen.  Diese Zusicherung gilt auch für alle erwachsenen Mitbewohner meines Haushaltes.
 Oder hast du etwa nicht unterschrieben?

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