Freitag, 16. April 2010

Lesen als Strafmaßnahme

Jetzt ist es sozusagen amtlich:






Die SZ berichtet von einem Jugendrichter, der es leid war, jugendliche Straftäter zum karitativen Schneeschippen zu verdonnern, was nachweislich keinen erzieherischen Wert erbrachte.
So hat er sich die Tatsache zu Nutze gemacht, dass die Jugendlichen in der Schule mit Literatur schon ordentlich "vorgequält" worden sind, man also anschließend die Sobehandelten mit der Androhung etwas lesen zu müssen schon gefühgig machen kann.
Die Aktion scheint recht erfolgreich zu sein, zumindest wenn die Jugendlichen auch über das Gelesene reflektieren müssen.

Was bedeutet das nun für unseren Literaturunterricht?
Das kann nur eins bedeuten: WEITERMACHEN!

Weitermachen mit einem Literaturkanon, der jede Lust am Lesen verdirbt, weitermachen mit an Prüfungen orientierten Methoden, weitermachen mit vorgefertigten "Unterrichtsmodellen".

Weitermachen, denn sonst hätte am Ende so ein jugendlicher Straftäter noch Lust am Lesen und dann wäre ja das schöne Modell vom Lesen als Strafmaßnahme kaputt.

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